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Rechtsgebiete » Umweltstrafrecht

Der unsachgemäße Umgang mit Gefahr- und Giftstoffen und das „wilde“ Entsorgen von Abfällen kann strafrechtliche Konsequenzen haben; im schlimmsten Fall können entsprechende Delikte mit Freiheitsstrafen geahndet werden. Dies hat für Unternehmen wie auch für Privatpersonen zurFolge, dass dem Staat bei der Ermittlung das Arsenal der Strafprozessordnung zur Verfügung steht - von der Hausdurchsuchung bis hin zur Untersuchungshaft. Der Gesetzgeber wollte mit der Ausdehnung des Strafrechts auf diesen Bereich den „sozialschädlichen Charakter“ entsprechender Handlungen deutlich machen. Die Verteidigung in diesem Feld bedarf besonderer Kenntnisse sowohl im Strafrecht als auch häufig eine vertiefte Einarbeitung in das entsprechende Verwaltungsrecht.

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